Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIALOGHAUS GmbH (gültig ab 1.8.2003)

1. Allgemeines

Sämtliche von DIALOGHAUS Düsseldorf erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Diesen stehen gleich die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Auftragserteilung, -bestätigung und/oder Annahme der Leistungen von DIALOGHAUS gelten als Anerkenntnis der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Erstgeschäft wie auch für alle künftigen Geschäfte zwischen DIALOGHAUS und dem Vertragspartner, unabhängig davon, ob Folgegeschäfte im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung zustande kommen oder nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von DIALOGHAUS finden keine Anwendung, selbst wenn DIALOGHAUS diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.


2. Vertragsabschluss/Kündigung

2.1 Die Angebote von DIALOGHAUS sind freibleibend. Sämtliche Verträge mit den Vertragspartnern von DIALOGHAUS werden erst mit Absendung des schriftlichen Auftrags oder der Auftragsbestätigung von DIALOGHAUS wirksam, es sei denn, dass DIALOGHAUS erteilte Aufträge ohne eine derartige schriftliche Unterlage ausgeführt hat.

2.2 Der Vertragspartner von DIALOGHAUS kann vorbehaltlich eines sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften hierzu gegebenen Rechts einen erteilten Auftrag kündigen, wenn er die bis zu dem Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung entstandenen Kosten erstattet. Ausgelieferte Adressen werden zurückgenommen.


3. Lieferung

3.1 Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung von DIALOGHAUS angegeben werden, bezeichnen den Zeitpunkt der Übergabe des Liefergegenstands an das beauftragte Transportunternehmen. Fixtermine werden von DIALOGHAUS nur anerkannt, wenn DIALOGHAUS sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

3.2 Verzögerungen, die von Vertragspartnern von DIALOGHAUS oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind (z.B. Änderungswünsche, verspätete Anlieferung von Materialien etc.), führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins. Ein Anspruch auf vorrangige Bearbeitung solcher Aufträge gegenüber anderen Aufträgen besteht nicht.

3.3 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe sowie sonstiges unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von DIALOGHAUS oder seitens deren Vorlieferanten führen zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins. DIALOGHAUS ist berechtigt, die Erfüllung der betroffenen Pflichten um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Partner deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

3.4 Sämtliche Versendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners von DIALOGHAUS. Anlieferungen an DIALOGHAUS haben fracht- und portofrei zu erfolgen. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

3.5 Bei Verzug oder subjektiver Unmöglichkeit (Unvermögen) von DIALOGHAUS ist der Vertragspartner nach erfolglosem Setzen einer angemessenen mindestens 10arbeitstägigen Frist zur Leistungserbringung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, DIALOGHAUS, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DIALOGHAUS haben vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzt. Ist der Vertragspartner in Annahmeverzug, kann DIALOGHAUS bei Teilbarkeit des Vertrages teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz verlangen.

3.6 DIALOGHAUS ist im Falle der Anlieferung von Werbematerial oder Adressen zur Verarbeitung nicht verpflichtet, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie zu einem bestimmten Termin den Empfängern zur Verfügung gestellt sein müssen (z.B. Messeeinladungen, Seminare etc.). Mustermailings können nicht auf Einhaltung z.B. des Werberechts überprüft werden.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle genannten Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.

4.2 Adressengruppen bis 1.000 Adressen werden mit dem Gesamtpreis, Adressengruppen mit über 1.000 Adressen mit dem Preis per Tausend (‰) in Rechnung gestellt. Für Sonderausführungen werden Preiszuschläge berechnet.

4.3 Die Rechnungen von DIALOGHAUS sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt rein netto ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4.4 DIALOGHAUS erwirbt an allen Waren, die der Kunde bei DIALOGHAUS eingelagert oder DIALOGHAUS aus sonstigem Rechtsgrund übergeben hat, zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht gem. §§ 1204 ff. BGB.

4.5 Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Skontovergütung ist, dass das Konto des Kunden keine sonstigen fälligen Rechnungen ausweist und sämtliche Zahlungsfristen - auch für von DIALOGHAUS ausdrücklich schriftlich genehmigte Teilzahlungen - eingehalten werden.

4.6 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen (§ 288 Abs. 2 BGB).

4.7 Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so ist DIALOGHAUS berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. DIALOGHAUS ist jederzeit berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder vollständige Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Verzug des Partners mit dem Ausgleich von Forde-rungen von DIALOGHAUS aus dem laufenden Geschäft und/oder vorangegangenen Geschäften ist DIALOGHAUS berechtigt, seine Leistungen bis zur Beendigung des Verzuges zurückzuhalten. Die Rechte von DIALOGHAUS, Zug-um-Zug-Leistung zu verlangen, z.B. die Lieferung gegen Voraus-zahlung oder Nachnahme auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleiben unberührt. Entsprechendes gilt, wenn DIALOGHAUS bekannt wird, dass sich die Bonitätsdaten des Partners verschlechtert haben oder der Vertragspartner sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet.

4.8 Bei Rechnungsstellung an Vertragspartner in anderen EG-Ländern wird die DIALOGHAUS schriftlich mitgeteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer - Ust-IDNr. - verwendet. Falls danach die steuerliche Zuordnung nicht möglich ist, haftet der Vertragspartner DIALOGHAUS gegenüber für die gegen DIALOGHAUS geltend gemachte Steuerpflicht.


5. Haftung

5.1 Der Vertragspartner erhält durch DIALOGHAUS in keinem Fall Garantien im Rechtssinne.

5.2 DIALOGHAUS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften DIALOGHAUS, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Für Beratung haftet DIALOGHAUS nur, wenn dafür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde. In Bezug auf Hauptleistungen und Vorleistungen Dritter (z.B. bei Adressenvermittlung, Adressenverarbeitung) haftet DIALOGHAUS für Garantien, Beschaffenheit, Fristen, Termine etc. nur bei schriftlicher, ausdrücklicher eigener Haftungsübernahme.

5.4 Die Ersatzpflicht ist in jedem begründeten Haftungsfall unter Kaufleuten bis zur Höhe des Rechnungsbetrages und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. DIALOGHAUS haftet in keinem Fall für Schäden aus evt. Verzögerungen bei der Beförderung durch beauftragte Transportunternehmen (z.B. Deutsche Post AG).

5.5 Datenträger dürfen DIALOGHAUS nur in Form von Kopien von den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. DIALOGHAUS haftet nicht für etwaige Verluste oder Unbrauchbarwerden derartiger Datenträger bei der Verarbeitung und Lagerung.


6. Mängelanzeigen

Beanstandungen jeglicher Art sind nur innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung - bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdeckung - möglich und schriftlich vorzunehmen.


7. Eigentumsvorbehalt

Von DIALOGHAUS gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von DIALOGHAUS.


8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Erfüllungsort für sämtliche von DIALOGHAUS erbrachten Lieferungen und Leistungen ist Düsseldorf.

8.3 Gerichtsstand ist, soweit keine zwingenden Gesetze entgegenstehen, Düsseldorf. DIALOGHAUS ist jedoch berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand seiner Vertragspartner zu klagen.


9. Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Adressenvermittlung (Listbroking)

9.1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten neben den sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend für Fälle, in denen DIALOGHAUS als Makler Anwendern (Mietern) Adressenbestände eines oder mehrerer Adresseneigentümer (Vermietern) vermittelt. Von DIALOGHAUS nach-gewiesene oder vermittelte Verträge kommen daher ausschließlich unmittelbar zwischen Mieter und Vermieter zustande, auch wenn DIALOGHAUS bei Abschluss und Durchführung des Vertrages mitwirkt. Eine Mitwirkung für eine der Vertragsparteien geschieht nicht in eigenem Namen, sondern ausschließlich in Vertretung des jeweiligen Vertragspartners, unabhängig davon, ob der Vertretene benannt ist (Fall der offenen Stellvertretung) oder, z.B. mit Rücksicht auf Besonderheiten des Geschäfts, nicht benannt wird (Fälle verdeckter Stellvertretung oder vorbehaltener Aufgabe). Sofern die Zustellung einer Schlussnote nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt eine etwaige Pflicht DIALOG-HAUS als erlassen. Unterbleibt die Parteibezeichnung, ist DIALOGHAUS zu einer Nachbenennung ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Bei Unterbleiben der Parteibezeichnung - gleich aus welchem Grund - sind Ansprüche gegen uns auf Erfüllung des Geschäfts ausgeschlossen.

9.2 Provisionspflichtige Geschäfte
Weist DIALOGHAUS die Gelegenheit zum Geschäftsabschluss nach oder vermittelt DIALOGHAUS ein Geschäft, ist der Partner verpflichtet, an DIALOGHAUS die vereinbarte oder - bei Fehlen einer Vereinbarung - eine Provision in Höhe von 30 Prozent des für die Adressenkollektion am Markt üblicherweise verlangten Mietpreises, bei Fehlen eines solchen, des am Markt für vergleichbare Adressenkollektionen erzielbaren Mietpreises zu zahlen. Die Provisionspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich bei dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft um ein entgeltliches oder unentgeltliches - namentlich ein Tauschgeschäft - handelt. Der Nachweis erfolgreicher Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit gilt durch Auftragserteilung, bei Ansprechen einer Kontrolladresse oder sonstigem Bekanntwerden, dass das nachgewiesene oder vermittelte Geschäft zustande gekommen ist, als geführt. Die volle Provision ist bei Nachweis der Geschäftsgelegenheit bzw. Abschluss des vermittelten Geschäfts, spätestens bei Bekanntwerden der Realisierung des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts fällig. Zahlungspflichtig gegenüber DIALOGHAUS ist der Auftraggeber (Vertragspartner). Bei Nichtbeweisbarkeit einer Auftragserteilung oder Fehlen einer Vereinbarung sind die Parteien des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts gegenüber DIALOGHAUS zur Zahlung der Provision verpflichtet.

9.3 Haftung
Aus diesen Mietverträgen kann DIALOGHAUS von keiner Vertragspartei in Anspruch genommen werden, insbesondere nicht von Seiten des Mieters wegen eventueller Mängel jeglicher Art des vermittelten Anschriftenmaterials. DIALOGHAUS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben seitens der Vermieter und haftet nicht für von ihnen gegebene Zusagen. Die Haftung von DIALOGHAUS aus dem Maklervertrag ist gemäß Ziff. 5 der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIALOGHAUS begrenzt.

9.4 Vertragsabschluss
Die Angebote werden namens und im Auftrag der Adressenvermieter abgegeben. Sie sind freibleibend und bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Vermieters. Der Vermieter kann die Annahme erteilter Aufträge ablehnen. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung seitens des Vermieters zustande. Der Vermieter kann die Vorlage eines Werbemusters verlangen, für das die Adressen verwendet werden sollen. Mieter und Vermieter anerkennen, dass der Mietvertrag allein zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommt. DIALOGHAUS kann als Makler aus dem zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrag unbeschadet seiner Inkassoberechtigung für den Vermieter nicht in Anspruch genommen werden.

9.5 Verwendung/Kontrolladressen/Konventionalstrafe

9.5.1 Die Adressen werden nur zur einmaligen Nutzung vermietet. Will der Mieter die Adressen mehrfach oder uneingeschränkt nutzen, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter. Eine Weitergabe an Drittnutzer sowie jegliche Vervielfältigung und anderweitige datenmäßige Speicherung, die nicht der erlaubten Nutzung dienen, sind untersagt. In jedem Fall dürfen die Adressen nur unter Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen verwendet werden. Die Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Mieters bestellt oder Angebote gefordert haben, kann der Mieter unbeschränkt verwenden. Neue Anschriften aus Retourenvermerken der Post dürfen einmal verwendet werden.

9.5.2 Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung können der Vermieter und DIALOGHAUS als Makler maximal 50 Kontrolladressen in jede Adressenlieferung integrieren. Der Vermieter hat das Recht, bei allen mit der Verarbeitung der Daten beauftragten Stellen die Einhaltung der von ihm erteilten Weisungen zu kontrollieren. Für den Nachweis eines Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

9.5.3 Bei Verstößen gegen vorgenannte Bestimmungen - auch fahrlässig begangen - ist der Mieter vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Entgelts der Gesamtrechnung verpflichtet, die für die Leistung erteilt wurde, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Adressen aus der Rechnung missbräuchlich genutzt wurden und ob der Mieter selbst, seine gesetzlichen Vertreter, etwaige Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen oder ein Dritter, der mit der Bearbeitung und/oder Verarbeitung beauftragt wurde, gegen vorgenannte Bestimmungen verstößt.

9.6 Zahlungsvermittlung/Inkasso
Im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen zwischen den Parteien des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts hat DIALOGHAUS ausschließlich Mittlerfunktion. DIALOGHAUS ist namens und im Auftrag des Vermieters gegenüber dem Mieter zum Inkasso berechtigt. Zu diesem Zweck tritt der Vermieter alle diesbezüglichen Rechte an DIALOGHAUS ab. DIALOGHAUS nimmt die Abtretung an. Der Vermieter kann die Rechnungen für die Vermietung der Adressen auf DIALOGHAUS ausstellen. Eine Einschaltung von DIALOGHAUS als Rechnungsempfänger begründet aber in keinem Fall eigene Zahlungspflichten von DIALOGHAUS (im Sinne einer Haftungsübernahme) gegenüber dem Rechnungsaussteller. Jegliche Rechnungsstellung darf frühestens nach Leistungserbringung erfolgen. Auszahlungen an den Zahlungsgläubiger (Adresseneigentümer, Beilagenträger) erfolgen durch DIALOGHAUS frühestens nach Eingang der Zahlungen des Mieters bzw. Beilagenkunden, und zwar nach Wahl von DIALOGHAUS binnen acht Tagen unter Abzug von zwei Prozent Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzug. DIALOGHAUS ist es gestattet, gegenüber dem Auszahlungsanspruch mit eigenen fälligen Gegenforderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Gläubiger aufzurechnen oder, soweit Gegenforderungen noch nicht fällig sind, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

9.7 Hinweis auf Adressenherkunft
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters darf in der Werbung des Mieters kein Hinweis - weder mittelbar noch unmittelbar - auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein.

9.8 Datenschutz
DIALOGHAUS verpflichtet sich gegenüber seinen Vertragspartnern, bei der Adressenvermietung sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Alle mit der Adressenvermietung beschäftigten Mitarbeiter von DIALOGHAUS wurden gemäß § 5 BDSG verpflichtet, auf die Strafbarkeit von Verstößen hingewiesen und haben eine entsprechende Erklärung unterzeichnet.

9.9 Retourenvergütung
Retouren werden grundsätzlich nicht vergütet, sofern dies nicht separat im Auftrag vereinbart wurde.

9.10 Rechnungsstellung
Der Anmieter ist verpflichtet, DIALOGHAUS unverzüglich nach dem Abgleich das Abgleichprotokoll nach branchenüblichem Standard zur Verfügung zu stellen, welches Grundlage der Rechnungsstellung durch DIALOGHAUS ist. Wird das Abgleichprotokoll vom Anmieter nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt zur Verfügung gestellt, ist DIALOGHAUS berechtigt, die gesamte Zahl der gelieferten Adressen in Rechnung zu stellen.

9.11 Vermittlung von Beilagen
DIALOGHAUS vermittelt Beilagenmöglichkeiten in Paketen, Katalogen etc. zwischen Werbetreibendem (Auftraggeber) und Versender (Auftragnehmer). Hierfür gelten die oben aufgeführten Bedingungen. Ergänzend hat der Auftragnehmer die gelieferten Werbemittel bei Empfang zu prüfen und Abweichungen des Werbemittels oder der Menge kurzfristig nach Empfang mitzuteilen. DIALOG-HAUS übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung des beizulegenden Materials durch den Auftragnehmer und ebenfalls nicht für die vollständige Streuung des Werbematerials. Der Auftraggeber trägt die Transportkosten und die Transportgefahr für das an den Auftragnehmer anzuliefernde Werbematerial. Mit der Auftragserteilung an DIALOGHAUS versichert der Auftraggeber, dass durch das Aussenden des von ihm übergebenen Werbematerials Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht berührt werden. Von Ansprüchen Dritter stellt er DIALOGHAUS frei.

9.12 Besondere Pflichten und Haftung von Vermittlern auf Seiten des Mieters
Sofern der Vertrag des Mieters mit dem Vermieter unter Mitwirkung von Vermittlern des Mieters (Broker, Beauftragte, Makler, Agenturen etc.) zustande kommen soll, ist der unmittelbare Ansprechpartner von DIALOGHAUS verpflichtet, DIALOGHAUS jeden in der Auftragskette bis zum Mieter eingeschalteten Vermittler umfassend und nachprüfbar zu benennen, die Zahlungsfähigkeit des Mieters zu prüfen und die Zahlung des Mietpreises in der Kette der Beteiligten sicherzustellen. DIALOGHAUS behält sich - ohne rechtliche Verpflichtung - vor, für den Vermieter den Vertragsabschluss mit dem Mieter abzulehnen, sofern der unmittelbare Ansprechpartner von DIALOGHAUS seine Informationspflichten über die an dem Vertragsabschluss auf Mieterseite Beteiligten nicht erfüllt, der Mieter und/oder ein auf Mieterseite Beteiligter unbekannt ist oder den banküblichen Bonitätsanforderungen von DIALOGHAUS nicht genügt. Kommt der Vertrag mit dem Vermieter zustande, ohne dass der unmittelbare Ansprechpartner von DIALOGHAUS seine Informationspflichten über die an dem Vertragsabschluss auf Mieterseite Beteiligten erfüllt hat, der Mieter und/oder ein auf Mieterseite Beteiligter DIALOGHAUS unbekannt ist, den banküblichen Bonitätsanforderungen von DIALOGHAUS nicht genügt oder eine Überprüfung der Bonität DIALOGHAUS - gleich aus welchen Gründen - nicht möglich ist, haftet der unmittelbare Ansprechpartner von DIALOGHAUS als Gesamtschuldner (neben dem Mieter und weiteren Beteiligten) auf Zahlung des Mietpreises.


10. Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Abwicklung von Mailingaktionen

10.1 Das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbesendungen erfolgt durch von DIALOGHAUS beauftragte Unternehmen in branchenüblicher Weise.

10.2 Anfallende Portokosten werden von DIALOGHAUS als Portopauschale angefordert und müssen spätestens drei Tage vor dem Postauflieferungstermin dem Konto von DIALOGHAUS gutgeschrieben sein. Vor Zahlungseingang sind wir nicht zur Postauflieferung verpflichtet. Effektiv anfallende Gebühren einschließlich Nachforderungen der Deutschen Post AG wegen Gewichtsüberschreitungen werden nach Auftragsbeendigung in einer Portoendabrechnung mit der Portopauschale verrechnet.

10.3 Vom Kunden zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind an die von DIALOGHAUS benannte Anschrift in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. DIALOGHAUS oder Erfüllungsgehilfen sind nicht verpflichtet, Mengen- oder Qualitätskontrollen durchzuführen. Zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten (z.B. beim Postfertigmachen) ist eine Mehrlieferung des zu verarbeitenden Materials von 5 % vorzunehmen.

10.4 Wird DIALOGHAUS Werbematerial zur Postfertigmachung angeliefert, ist DIALOGHAUS nicht verpflichtet, dieses auf die durchgehende Einhaltung der für das vereinbarte Beförderungsentgelt zulässigen Gewichte zu überprüfen. Die Postauflieferung ist mit der Verbringung der Poststücke in den Bereich der Deutschen Post AG, auch soweit sich dieser in den Betriebsräumen von DIALOGHAUS befindet, beendet.

10.5 Erfordern fehlerhafte Vorlagen, auf denen die Leistungen von DIALOGHAUS aufbauen, oder Änderungswünsche des Vertragspartners zusätzliche Leistungen von DIALOGHAUS, werden diese nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

10.6 Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der DIALOGHAUS bzw. der von DIALOGHAUS beauftragten Unternehmen zur Auftragsdurchführung übergebenen Vorlagen sowie sonstiger Angaben und Unterlagen ein. Darüber hinaus hat der Kunde die von DIALOGHAUS zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Durch die Druckreiferklärung oder sonstige Freigabeerklärungen geht die Gefahr wegen etwaiger übersehener Fehler auf den Kunden über. Nachträgliche Änderungen sowie vom Kunden gewünschte Abweichungen zu der Auftragsbestätigung von DIALOGHAUS werden gesondert berechnet. Der Kunde trägt in diesem Fall auch die entstehenden Mehrkosten (etwa durch Maschinenstillstand etc.).

10.7 Der Vertragspartner steht DIALOGHAUS dafür ein, dass der Inhalt der von ihm angelieferten Druckvorlagen oder von ihm gelieferten Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und ihre auftragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, DIALOGHAUS von jeglicher diesbezüglicher Inanspruchnahme freizustellen.

10.8 Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm gelieferten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit befreien DIALOGHAUS von jeglicher Haftung. Durch solche Verarbeitungsmängel anfallende Mehrarbeit kann von DIALOGHAUS zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet werden.

10.9 Restmaterial von Werbeaussendungen wird von den Erfüllungsgehilfen von DIALOGHAUS nach der Auftragsabwicklung vernichtet, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung von DIALOGHAUS etwas anderes bestimmt. Auf diese Folge wird DIALOGHAUS den Kunden bei Bekanntgabe der Restmeldung besonders hinweisen. Die Rücksendung von Restmaterial, Druckvorlagen, Manuskripten sowie anderer vom Kunden gelieferter Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.

10.10 Für die Herstellung von Werbemitteln durch DIALOGHAUS bzw. die beauftragten Unternehmen gilt die im Druckgewerbe übliche Mehr- bzw. Minderlieferung vom Kunden als akzeptiert. Dies gilt auch für übliche Farb- und Materialabweichungen.


11. Besondere Bestimmungen für Adressenverarbeitung

11.1 Zuverlässigkeit
DIALOGHAUS ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde als Adressenverarbeiter gemeldet. DIALOGHAUS ist verpflichtet, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten und ihre Einhaltung zu überwachen. DIALOGHAUS hat ein Sicherheitskonzept mit den notwendigen und geeigneten Datenschutzmaßnahmen erstellt, um die Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Insbesondere sind die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Anforderungen nach der Anlage zu § 9 BDSG zu erfüllen. DIALOGHAUS sichert die Einhaltung der nach dem BDSG einschlägigen Meldepflichten zu. Der Partner ist seinerseits verpflichtet, DIALOGHAUS die für die Meldepflichten nach BDSG erforderlichen Angaben (insbesondere über die Art der übermittelten Daten und ihre regelmäßigen Empfänger) zu liefern.

11.2 Datengeheimnis
DIALOGHAUS ist gegenüber den Adresseneigentümern verpflichtet, bei der Verarbeitung des Adressenmaterials durch DIALOGHAUS-Mitarbeiter und / oder Subunternehmer das Datengeheimnis entsprechend § 5 BDSG zu wahren. Adressen werden im DIALOGHAUS-Geschäftsbetrieb ausschließlich von Mitarbeitern verarbeitet, die vertraglich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

11.3 Datenherrschaft
Der Adresseneigentümer bleibt für die Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften im Hinblick auf die Verarbeitung seiner Daten verantwortlich (Datenherrschaft). DIALOGHAUS ist verpflichtet, die Prüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im DIALOGHAUS-Geschäftsbetrieb bezüglich der Daten des Adresseneigentümers durch den Datenschutzbeauftragten des Adresseneigentümers zu dulden. Sollten bei DIALOGHAUS im Zusammenhang mit der Verarbeitung des vom Adresseneigentümer für Werbeaktionen des Adressenmieters gelieferten Anschriftenmaterials datenschutzrechtlich begründete Zweifel entstehen, wird DIALOGHAUS den Adresseneigentümer informieren und Weisungen im Zusammenhang mit jeder weiteren Verarbeitung nur vom Adresseneigentümer entgegennehmen; etwaige Weisungen bedürfen der Schriftform.

11.4 Informationspflicht
Der Adresseneigentümer ist verpflichtet, DIALOGHAUS unverzüglich zu informieren, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei der Prüfung von Ergebnissen, feststellt.

11.5 Daten-Duplizierung
DIALOGHAUS ist eine technisch gebotene Duplizierung von Datenbeständen zwecks Verlustsicherung, Auslagerung etc. gestattet. Sicherungsmaßnahmen, die der Adresseneigentümer in seinem Interesse in Anbetracht der Daten und/oder Anwendungen für erforderlich erachtet, bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit DIALOGHAUS.

11.6 Verarbeitung
DIALOGHAUS ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Adresseneigentümers nur vertragsgemäß und nach den Weisungen des Adresseneigentümers entsprechend § 11 BDSG zu verarbeiten und zu nutzen. DIALOGHAUS ist die Einschaltung von Subunternehmern gestattet; eine Informationspflicht besteht in einem solchen Fall nicht. DIALOGHAUS steht dafür ein, dass lediglich solche Subunternehmer eingeschaltet werden, die eine gültige Verpflichtungserklärung nach DDV-Standard unterzeichnet haben, und die die im Einzelfall mit dem Adresseneigentümer individuell vereinbarten weitergehenden Anforderungen erfüllen. Eine über die auftragsgemäß und bei DIALOGHAUS technisch erforderliche Verarbeitung (z.B. Duplizierung) hinausgehende Verarbeitung darf DIALOGHAUS nur bei schriftlicher Einverständniserklärung des Adresseneigentümers durchführen. Insbesondere darf DIALOGHAUS Adressenmaterial oder daraus ableitbare Informationen nicht auf Datenträger oder in sonstiger Form kopieren und an Dritte, die nicht auftragsgemäß mit der Weiterverarbeitung des Werbematerials beauftragt sind, aushändigen. Mündlich durch autorisierte Personen des Adresseneigentümers erteilte Weisungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. DIALOGHAUS wird den Adresseneigentümer darauf hinweisen, wenn DIALOGHAUS der Ansicht ist, dass eine Weisung des Adresseneigentümers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Die Hinweispflicht beinhaltet jedoch keine umfassende rechtliche Prüfung; diese obliegt allein dem Adresseneigentümer.

11.7 Statistische Auswertung
Der Adresseneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass DIALOGHAUS aus den zur Verarbeitung überlassenen Adressen im Rahmen der Bestimmungen des BDSG statistische Informationen erhebt/ableitet, diese anonymisiert speichert und uneingeschränkt nutzt.

11.8 Adressenmängel
Als Verarbeiter haftet DIALOGHAUS nicht für die Qualität der DIALOGHAUS angelieferten Adressen, für von der Qualität der angelieferten Adressen abhängige Leistungen, für die Eignung der angelieferten Adressen für den von dem Partner verfolgten Zweck und für Folgen aus der Verarbeitung mangelhafter Adressen.

11.9 Adressenprüfung
Zu einer Qualitätsprüfung von Adressen ist DIALOGHAUS nur bei besonderem Auftrag verpflichtet. Das Prüfungsverfahren bestimmt DIALOGHAUS nach pflichtgemäßem Ermessen. Jegliche Prüfung erfolgt im Rahmen der von DIALOGHAUS angewendeten Verfahren mit größter Sorgfalt. Toleranzen lassen sich gleichwohl nicht vermeiden; sie sind üblich und nach dem Stand der Technik hinzunehmen. Solche Toleranzen berechtigen den Partner daher nicht, das Prüfungs- und/oder Verarbeitungsergebnis wegen Pflichtverletzung zu beanstanden und hieraus gegenüber DIALOGHAUS Rechte - gleich welcher Art - herzuleiten.

11.10 Verarbeitungsmängel
Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Verarbeitung müssen DIALOGHAUS, soweit durch kaufmännisch objektiv gebotene Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens acht Tage ab Lieferung, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich (binnen acht Tagen) ab Feststellung schriftlich angezeigt werden. Treten Mängel auf, ist eine etwaige Weiterverarbeitung sofort einzustellen. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gilt die Leistung von DIALOGHAUS als genehmigt. Entsprechendes gilt, wenn Mängel bei gebotener Untersuchung hätten festgestellt werden können. Bei fristgerechter und begründeter Beanstandung ist DIALOGHAUS unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Partners zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit verpflichtet. Bei Fehlschlagen von zwei Nacherfüllungsversuchen ist der Partner - unter Ausschluss anderer und/oder weitergehender Ansprüche - berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für eine besondere Qualität wird nur übernommen, wenn DIALOGHAUS dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von DIALOGHAUS ebenfalls darauf, die zugesagte Qualität durch Nacherfüllung herbeizuführen. Ist dies DIALOGHAUS auch mit dem zweiten Versuch nicht möglich oder erfolgt dies nicht bzw. nicht rechtzeitig, sind DIALOGHAUS und der Partner jeweils berechtigt, unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche von dem Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistungsgegenstände zurückzutreten. Besteht ein Partner trotz von ihm zu vertretender Terminverzögerungen auf umgehender Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, haftet DIALOGHAUS nicht für Qualitätsbeanstandungen.

11.11 Rückgabe/Vernichtung
DIALOGHAUS ist verpflichtet, Originaldatenträger nach Verarbeitung (spätestens drei Monate nach der letzten Postauflieferung) dem Adresseneigentümer zurückzugeben oder - bei Fehlen einer Rückgabevereinbarung - physikalisch zu löschen und Zwischendatenträger (Sicherungsbestände) nach Abschluss der Werbeaktion (in der Regel drei Monate nach der letzten Postauflieferung) physikalisch zu löschen.


12. Besondere Bestimmungen für Einkauf

12.1 Auftragsvergabe
DIALOGHAUS vergibt Aufträge direkt (ohne Mittler) an den Partner. Agenturen, die im Auftrag von DIALOGHAUS tätig sind, werden für ihre Leistungen direkt von DIALOGHAUS vergütet. Demgemäß verpflichtet sich der Partner unter Einbeziehung der mit ihm verbundenen Unternehmen, ausschließlich zum Nutzen von DIALOGHAUS tätig zu werden und auf erstes Anfordern von DIALOGHAUS eine Klientenschutzvereinbarung mit DIALOGHAUS abzuschließen.

12.2 Subunternehmer
Die Einschaltung von Subunternehmern ist ausgeschlossen, es sei denn, DIALOGHAUS hat ausnahmsweise einer solchen Einschaltung vorher schriftlich zugestimmt. Im Falle der Zustimmung ist der Partner verpflichtet, mit dem Subunternehmer zu Gunsten von DIALOGHAUS eine Klientenschutzvereinbarung nach DIALOGHAUS-Standard abzuschließen.

12.3 Qualitätssicherung
Der Partner garantiert DIALOGHAUS eine sorgfältige und jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechende Leistung und Endkontrolle/Prüfung der Mängelfreiheit seiner Leistung. Der Partner ist verpflichtet, DIALOGHAUS das Prüfprotokoll und ähnliche Dokumentationen sowie (bei Adressen) einen Ausdruck bei Ablieferung zu übergeben.

12.4 Geheimhaltung
Die dem Partner, mit ihm verbundenen Unternehmen und/oder Subunternehmern anlässlich der Geschäftsbeziehung mit DIALOGHAUS bekannt werdenden Informationen über DIALOGHAUS und seinen Geschäftsbetrieb, seine gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind Geschäftsgeheimnis und Eigentum von DIALOGHAUS und als solche streng vertraulich zu behandeln. Jede Nutzung solcher Informationen direkt oder indirekt durch den Partner, mit ihm verbundene Unternehmen und/oder Subunternehmer des Partners für eigene oder fremde Zwecke ist unzulässig. Vertragswidrige Nutzungen durch den Partner, mit ihm verbundene Unternehmen und/oder Subunternehmer des Partners - auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung - begründen für jeden Nutzungsfall (unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs) einen Anspruch von DIALOGHAUS gegenüber dem Partner auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Auftragswertes. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.

12.5 Liefermenge
Der Partner ist verpflichtet, nur die bestellten Mengen zu liefern. Minderlieferungen, die bis zum vereinbarten Liefertermin nicht behoben sind, begründen ohne weiteres Lieferverzug und berechtigen DIALOGHAUS insbesondere zur Zurückweisung der Teilleistung, zum Rücktritt vom Vertrag, zur Annahme der Teilleistung als teilweise Erfüllung mit der Folge entsprechender Preisreduzierung (ohne dass es eines Vorbehalts/einer Rüge bedarf) und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Kommt es zu Mehrlieferungen, kann DIALOGHAUS die Mehrlieferung annehmen. Bei Annahme durch DIALOGHAUS oder im Falle der Annahmefiktion ist eine besondere Vergütung der Mehrlieferung ausgeschlossen.

12.6 Teilleistungen
Teilleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DIALOGHAUS zulässig.

12.7 Rügefristen
Für Mängelrügen durch DIALOGHAUS gilt - unabhängig von Art und Erkennbarkeit des Mangels - eine Frist von 10 Tagen ab Verarbeitung durch DIALOGHAUS oder den mit der Verarbeitung Beauftragten.

12.8 Preise/Termine
Preise gelten als fest vereinbart. Verpackung, Fracht, Transportversicherung und Ähnliches ist von DIALOGHAUS nur zu bezahlen, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart ist. Termine sind fix. Ist eine Lieferzeit vereinbart, beginnt diese mit dem Tag der rechtsverbindlichen Bestellung.

12.9 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen/Leistungen des Partners ist nach Wahl von DIALOGHAUS der Geschäftssitz von DIALOGHAUS oder der Sitz des beauftragten Weiterverarbeiters. Lieferungen erfolgen frei Haus auf Gefahr und Rechnung des Partners. Die Versandart wird von DIALOGHAUS bestimmt. Bei Fehlen einer Bestimmung ist die sicherste Versandart zu wählen.

12.10 Zahlungen
Zahlungen von DIALOGHAUS erfolgen wahlweise binnen sieben Tagen unter Abzug von drei Prozent Skonto, binnen 14 Tagen unter Abzug von zwei Prozent oder binnen 30 Tagen netto, jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum, frühestens jedoch ab Lieferschein-Datum.

12.11 Zurückbehaltungsrecht
Material, das DIALOGHAUS dem Partner für die Auftragsausführung überlässt, bleibt Eigentum von DIALOGHAUS und ist DIALOGHAUS auf erstes Anfordern, spätestens bei Ablieferung der Auftragsarbeit zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an solchem Material und ferner an Material, das nicht im Eigentum von DIALOGHAUS steht, ist ausgeschlossen.


13. Besondere Bestimmungen für Verkauf (Druckprodukte)

13.1 Herstellung
Druckprodukte, die der Partner in Auftrag gibt, lässt DIALOGHAUS ausschließlich bei Drittunternehmen herstellen.

13.2 Ausführung
Der Partner ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Druck- und/oder Ausführungsvorlagen zu prüfen und unterschrieben an DIALOGHAUS zurückzusenden sowie eventuelle Berichtigungen eindeutig zu kennzeichnen. Für übersehene oder nicht beanstandete Mängel haftet DIALOGHAUS nicht. Falls ein Korrekturabzug nicht verlangt wird, ist die Druckvorlage maßgebend. Bei Verkauf nach Mustern gelten diese insofern als unverbindlich, als die Lieferungen maschinenfallend erfolgen, wobei für die Beurteilung die Gesamtlieferung, nicht die Beschaffenheit einzelner Stücke maßgebend ist. Die Auftragsausführung erfolgt nach dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranz in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzungen bleiben vorbehalten und berechtigen ebenso wenig zu Beanstandungen wie Farbabweichungen, die bei dem Einsatz von Flexo- und Wasserfarben auftreten können.

13.3 Liefermenge
Bei sämtlichen Anfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 Prozent der Bestellmenge gestattet. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Liefermengen unter 25.000 Stück auf 20 Prozent. Bei Verarbeitung extra angefertigter Spezialpapiere behält sich DIALOGHAUS vor, die gesamte vom Papierhersteller gelieferte Menge verarbeiten zu lassen. Dies gilt auch für Sonderformate. Bei Bestellung von Anbruchmengen wird grundsätzlich die kleinste Originalpackungseinheit geliefert.

13.4 Rügefristen, Anerkenntnis
Mängelrügen für offensichtliche Mängel können nur bis zum Beginn der Verarbeitung, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Waren bzw. nach Eintreffen der Warenmuster (wenn die Waren direkt von dem Drittunternehmen zu einem weiterverarbeitenden Viertunternehmen gesandt werden) berücksichtigt werden. Versteckte Mängel, die bei unverzüglicher, fachmännischer Untersuchung nicht zu erkennen sind, dürfen nur dann gegen DIALOGHAUS geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von einem Monat nach Eintreffen der Waren bzw. nach Eintreffen der Warenmuster (wenn die Waren direkt von dem Drittunternehmen zu einem weiterverarbeitenden Viertunternehmen gesandt werden), bei DIALOGHAUS eintrifft. Mängelrügen jeder Art leitet DIALOGHAUS an das Drittunternehmen weiter. Von DIALOGHAUS und dem Drittunternehmen gemeinsam anerkannte Mängel berechtigen den Partner nach seiner Wahl vornehmlich zum Verlangen von Ersatzlieferung nach angemessener Frist, zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

13.5 Produktionsmittel
Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos etc. sind, sofern sie nicht von dem Partner zur Verfügung gestellt wurden, Eigentum von DIALOGHAUS. Ein käuflicher Eigentumserwerb durch den Partner ist jedoch möglich.

13.6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt - anteilmäßig auch in verarbeitetem Zustand - bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen von DIALOGHAUS aus der Geschäftsverbindung Eigentum von DIALOGHAUS. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware nach Lieferung gilt als für DIALOGHAUS erfolgt. Der Partner ist ermächtigt, die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zu veräußern und die entsprechenden Forderungen einzuziehen. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, zur Sicherung der Ansprüche von DIALOGHAUS auf DIALOGHAUS über. Der Partner ist verpflichtet, DIALOGHAUS auf Verlangen die Drittschuldner bekannt zu geben, diesen die Abtretung anzuzeigen und den Zugriff Dritter auf die in seinem Eigentum stehende Ware unverzüglich mitzuteilen. Soweit durch diese Vereinbarung eine Übersicherung der Ansprüche von DIALOGHAUS um mehr als zehn Prozent eintreten sollte, wird DIALOGHAUS auf Verlangen des Partners Sicherungsgegenstände nach seiner Wahl freigeben.