Recht

Änderung Impressumspflicht in Österreich

Printwerbung wie Beilagen & Co benötigen umfangreiches Impressum

Seit Juli 2022 müssen in Österreich Printwerbemittel wie Flugblätter, Paket- oder Medienbeilagen neben der vollständigen Adresse des Werbetreibenden, auch den Namen des Herstellers – sprich der Druckerei des Werbemittels – sowie deren Herstellungsort im Impressum aufführen. Verstöße werden mit bis zu 20.000 € Geldstrafe geahndet.

Mehr dazu auf der genannten Webseite.

Tags: Beilagenmarketing, Österreich, Recht

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