Printwerbung wie Beilagen & Co benötigen umfangreiches Impressum
Seit Juli 2022 müssen in Österreich Printwerbemittel wie Flugblätter, Paket- oder Medienbeilagen neben der vollständigen Adresse des Werbetreibenden, auch den Namen des Herstellers – sprich der Druckerei des Werbemittels – sowie deren Herstellungsort im Impressum aufführen. Verstöße werden mit bis zu 20.000 € Geldstrafe geahndet.
Mehr dazu auf der genannten Webseite.